Die Cyber-Betriebsunterbrechung bietet Schutz und die entsprechenden Erstattung von Kosten infolge einer Unterbrechung des laufenden Geschäftsbetriebs durch den Ausfall von IT-Systemen durch einen Cybervorfall.
Zahlen Sie Nutzungsentgelte an einen dritten Dienstleister (z.B. externes Rechenzentrum oder Cloud-Anbieter), so kann gegen einen Beitragszuschlag auch dieser Unterbrechungsschaden mitversichert werden.
Die Versicherungsgesellschaft versteht dabei unter einem Ertragsausfallschaden die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, soweit Sie diese fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn ausschließlich infolge und während der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften können.
Je nach gewählter Umsatzhöhe erfolgt die Entschädigung durch eine einfache und unkomplizierte pauschale Tagessatzentschädigung. Weist der Kunde jedoch nach, dass der Ertragsausfallschaden von der Tagessatz-Pauschale nicht ausreichend abgedeckt wurde, dann erhält dieser auf Antrag auch den Differenzbetrag bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Dabei gilt bei einer Cyber-Betriebsunterbrechung (On-Premises und/ oder Cloud) ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden je Versicherungsfall und eine Haftzeit von 30 Tagen.
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