Für die Cyber-Risk-Versicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft für das Unternehmen selbst wie auch für die mitversicherten Personen den gewünschten Versicherungsschutz. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht, ob es sich um einen Cyber-Haftpflichtschaden gegenüber Dritten oder um einen Cyber-Eigenschaden handelt.
Die Cyber-Versicherung versichert alle Freiberufler, Selbständige oder Unternehmen unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG, etc.).
Außerdem ist es für die Cyber-Risk-Versicherung wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben.
Mitversicherte Personen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind:
- alle Mitglieder der Geschäftsführung des Unternehmens
- alle angestellten Mitarbeiter des Unternehmens
- alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
- alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
- alle rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne weitere Nennung.
- alle rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im übrigen Ausland, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind.