Zusätzlich zur normalen Cyber-Betriebsunterbrechung besteht auch Versicherungsschutz für den Ertragsausfallschaden aufgrund von Ausfällen von IT-Systemen vor Ort (technische Probleme).
Technische Probleme können Fehlfunktionen Ihres IT-Systems sein, die von nachstehenden Ereignissen unmittelbar zurückzuführen sind:
zurückzuführen sind.
Die Fehlfunktion muss dabei unvorhergesehen und unbeabsichtigt gewesen sein. Darüber hinaus muss die Fehlfunktion von dem Teil Ihres IT-Systems und der Stromversorgung ausgehen, welche der alleinigen Herrschaftsgewalt von Ihnen unterliegen oder über die Sie die vollständige Kontrolle haben. Fehlfunktionen aufgrund von allmählicher oder altersbedingter Reduzierung der Leistungsfähigkeit oder aufgrund von Überlastungen durch die fehlerhafte Planung der Auslastung des IT-Systems im gewöhnlichen Betrieb beziehungsweise der erhöhten Beanspruchung, stellen keine technischen Probleme dar und sind folglich auch nicht versicherbar.
Je nach gewählter Umsatzhöhe erfolgt die Entschädigung durch eine einfache und unkomplizierte pauschale Tagessatzentschädigung. Weist der Kunde jedoch nach, dass der Ertragsausfallschaden von der Tagessatz-Pauschale nicht ausreichend abgedeckt wurde, dann erhält dieser auf Antrag auch den Differenzbetrag bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Dabei gilt bei einer Cyber-Betriebsunterbrechung (On-Premises und/ oder Cloud) ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden je Versicherungsfall und eine Haftzeit von 30 Tagen.
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